Dienstag, 11. Dezember 2018

Nutzungs-, Urheber- und allerlei andere Rechte im Web

Hallo meine Lieben,

es ist noch früh am Morgen und ich sitze hier schon seit einiger Zeit an meiner nächsten Prüfung.

Die letzten Wochen habe ich viel Neues lernen dürfen.
Hauptthema dieser Einheit war 

Die Rechtsgrundlagen im Social Web.

Ein wahnsinnig spannendes Thema, auch wenn der Eine oder Andere denken könnte, BOAH... klingt nach trockenem Zeugs.
War es aber garnicht, im Gegenteil. Es ist der Hammer, was man bedenken sollte, wenn man auf den diversen Plattformen mitmischt.
Alleine schon das Urheberrecht hat mich tagelang auf Trab gehalten. Was gibt es nicht alles zu bedenken und recherchieren, bevor man gedankenlos irgendein Foto oder auch ein Video im Netz teilt. RatzFatz ist auf Teilen geklickt, ohne zu bedenken, dass der Urheber da auch ein Wörtchen mitzureden hat. 
Gut, im privaten Bereich mag das nicht so schlimm sein, könnte man sich da denken. Aber selbst das ist nicht so. Im geschäftlichen Bereich konnte ich feststellen, bewegt sich der Eine oder Andere da stellenweise auf ganz dünnem Eis. Und es kommen auch noch die Markenrechte und Nutzungsrechte herbei, die genauso beachtet werden wollen.

Eine kleine Ausarbeitung, die Nutzungsrechte betreffend, habe ich für Euch hier einmal zusammengestellt. 
Die Grundidee war, dass ich für eine Firma ein Werbevideo (möglichst kostengünstig) erstellen soll. Gefehlt hatte nur noch die passende Musik hierfür.
Und los geht´s...

"Für das Werbevideo meiner Firma, welches mit nur sehr kleinem Budget erstellt werden soll, habe ich mich für das Lied: „All and much more“ entschieden.
Es eignet sich hervorragend für unser Unternehmen, es verbreitet Aufbruchstimmung und Optimismus.
Dieser Song wird von der Plattform https://audeeyah.de/ angeboten und kann mit der professional license für einen Einmalbetrag in Höhe von 13,00 Euro inkl. MWST für unser Projekt erworben werden.
Mit diesem Song erhalten wir alle Verwendungsmöglichkeiten, wie z.B. das Verwenden innerhalb unseres Werbevideos, welches wir im Internet verwenden möchten.
Die professional license beinhaltet, dass der Song zeitlich und örtlich unbegrenzt eingesetzt werden darf; er darf allerdings nur für ein Projekt eingesetzt werden, sodass wir, falls wir den Song auch noch in anderweitigen Projekten (z.B. als Wartemelodie auf unserem Anrufbeantworter) nutzen möchten, eine weitere Lizenz erworben werden muss.
Unser Werbevideo kann auf allen Medienkanälen veröffentlicht werden, da wir die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte und Nutzungsrechte erwerben.
Des Weiteren erhalten wir ein GEMA- Freistellungsdokument, um sicherzustellen, dass uns die GEMA nicht mit Abmahnungen behelligen wird. Folgender Text soll mit eingefügt werden:
Copyright-Vermerk:
Songtitel - GEMAfreie Musik von https://audeeyah.de

Bearbeiten dürfen wir den Songtitel in folgendem Maße:
  • Schneiden
  • Umarrangieren
  • Transponieren
  • Timestretching
  • Aus-/Einblenden
  • Loopen
  • EQing
  • Halleffekte
  • Mastering
„Wenn ein Song bearbeitet wird, verbleiben die Urheberrechte weiterhin beim Rechteinhaber. Ein Vertrieb des Werkes durch den Bearbeiter unter seinem Namen ist somit ausgeschlossen.“


Quellenangaben:


Wenn ein Song bearbeitet wird, verbleiben die Urheberrechte weiterhin beim Rechteinhaber. Ein Vertrieb des Werkes durch den Bearbeiter unter seinem Namen ist somit ausgeschlossen."

Alles in allem stecken in dieser Ausarbeitung rund 4 Stunden Recherche-Zeit. Nur, dass Ihr mal einen Anhaltspunkt habt, was in so einem Lehrgang auf Euch zukommen kann ;) 
Aber keine Angst, alles ist machbar. Je mehr man in die Materie einsteigt, umso mehr Freude kann es machen.
Ich wünsche Euch eine schöne Woche,
Eure Tanja-Martina 



 

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