es ist noch früh am Morgen und ich sitze hier schon seit einiger Zeit an meiner nächsten Prüfung.
Die letzten Wochen habe ich viel Neues lernen dürfen.
Hauptthema dieser Einheit war
Die Rechtsgrundlagen im Social Web.
Ein wahnsinnig spannendes Thema, auch wenn der Eine oder Andere denken könnte, BOAH... klingt nach trockenem Zeugs.
War es aber garnicht, im Gegenteil. Es ist der Hammer, was man bedenken sollte, wenn man auf den diversen Plattformen mitmischt.
Alleine schon das Urheberrecht hat mich tagelang auf Trab gehalten. Was gibt es nicht alles zu bedenken und recherchieren, bevor man gedankenlos irgendein Foto oder auch ein Video im Netz teilt. RatzFatz ist auf Teilen geklickt, ohne zu bedenken, dass der Urheber da auch ein Wörtchen mitzureden hat.
Gut, im privaten Bereich mag das nicht so schlimm sein, könnte man sich da denken. Aber selbst das ist nicht so. Im geschäftlichen Bereich konnte ich feststellen, bewegt sich der Eine oder Andere da stellenweise auf ganz dünnem Eis. Und es kommen auch noch die Markenrechte und Nutzungsrechte herbei, die genauso beachtet werden wollen.
Eine kleine Ausarbeitung, die Nutzungsrechte betreffend, habe ich für Euch hier einmal zusammengestellt.
Die Grundidee war, dass ich für eine Firma ein Werbevideo (möglichst kostengünstig) erstellen soll. Gefehlt hatte nur noch die passende Musik hierfür.
Und los geht´s...
"Für
das Werbevideo meiner Firma, welches mit nur sehr kleinem Budget
erstellt werden soll, habe ich mich für das Lied: „All and much
more“ entschieden.
Es
eignet sich hervorragend für unser Unternehmen, es verbreitet
Aufbruchstimmung und Optimismus.
Dieser
Song wird von der Plattform https://audeeyah.de/
angeboten und kann mit der professional license für einen
Einmalbetrag in Höhe von 13,00 Euro inkl. MWST für unser Projekt
erworben werden.
Mit
diesem Song erhalten wir alle Verwendungsmöglichkeiten, wie z.B. das
Verwenden innerhalb unseres Werbevideos, welches wir im Internet
verwenden möchten.
Die
professional license beinhaltet, dass der Song zeitlich und örtlich
unbegrenzt eingesetzt werden darf; er darf allerdings nur für ein
Projekt eingesetzt werden, sodass wir, falls wir den Song auch noch
in anderweitigen Projekten (z.B. als Wartemelodie auf unserem
Anrufbeantworter) nutzen möchten, eine weitere Lizenz erworben
werden muss.
Unser
Werbevideo kann auf allen Medienkanälen veröffentlicht werden, da
wir die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte und
Nutzungsrechte erwerben.
Des
Weiteren erhalten wir ein GEMA- Freistellungsdokument, um
sicherzustellen, dass uns die GEMA nicht mit Abmahnungen behelligen
wird. Folgender Text soll mit eingefügt werden:
Copyright-Vermerk:
Songtitel
- GEMAfreie Musik von https://audeeyah.de
Bearbeiten
dürfen wir den Songtitel in folgendem Maße:
-
Schneiden
-
Umarrangieren
-
Transponieren
-
Timestretching
-
Aus-/Einblenden
-
Loopen
-
EQing
-
Halleffekte
-
Mastering
„Wenn
ein Song bearbeitet wird, verbleiben die Urheberrechte weiterhin beim
Rechteinhaber. Ein Vertrieb des Werkes durch den Bearbeiter unter
seinem Namen ist somit ausgeschlossen.“
siehe
hierzu auch: (https://audeeyah.de/haeufige-fragen)
Quellenangaben:
Wenn ein Song
bearbeitet wird, verbleiben die Urheberrechte weiterhin beim
Rechteinhaber. Ein Vertrieb des Werkes durch den Bearbeiter unter
seinem Namen ist somit ausgeschlossen."
Alles in allem stecken in dieser Ausarbeitung rund 4 Stunden Recherche-Zeit. Nur, dass Ihr mal einen Anhaltspunkt habt, was in so einem Lehrgang auf Euch zukommen kann ;)
Aber keine Angst, alles ist machbar. Je mehr man in die Materie einsteigt, umso mehr Freude kann es machen.
Ich wünsche Euch eine schöne Woche,
Eure Tanja-Martina